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   VG Mainz, 28.10.2015 - 3 L 878/15.MZ   

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https://dejure.org/2015,30450
VG Mainz, 28.10.2015 - 3 L 878/15.MZ (https://dejure.org/2015,30450)
VG Mainz, Entscheidung vom 28.10.2015 - 3 L 878/15.MZ (https://dejure.org/2015,30450)
VG Mainz, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 3 L 878/15.MZ (https://dejure.org/2015,30450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Klärschlämmverbrennungsanlage in Mainz-Mombach darf vorläufig gebaut werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Klärschlämmverbrennungsanlage in Mainz-Mombach darf vorläufig gebaut werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klärschlammverbrennungsanlage in Mainz-Mombach darf vorläufig gebaut werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 137/15

    Reichweite des Nachbarschutzes im Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2015 - 3 L 878/15
    1 Der Antrag der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung ihrer am 12. März 2015 erhobenen Klage (3 K 137/15.MZ) gegen die der Beigeladenen am 11. Juli 2014 erteilte und mit Bescheid vom 14. August 2015 für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm wiederherzustellen, ist gemäß § 80 Abs. 5, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 80 a VwGO statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    Soweit sie im Klageverfahren 3 K 137/15.MZ ihre im Widerspruchsverfahren geltend gemachten Einwendungen wiederholt haben, lassen diese - soweit sie überhaupt einen nachbarrechtlichen Ansatz aufweisen - nicht die Annahme einer Verletzung drittschützender Rechte zu.

    Insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Antragsgegners in seinem Schriftsatz vom 8. Juni 2015 im Verfahren 3 K 137/15.MZ Bezug genommen werden, in dem dieser im Einzelnen den Einwendungen der Antragsteller entgegengetreten ist, und die die Kammer im Rahmen der hier allein möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage für nachvollziehbar hält.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2015 - 3 L 878/15
    Die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 VwGO hat dabei insbesondere den Zweck, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, durch Kenntnis der Gründe, die die Behörde zur Vollziehungsanordnung veranlasst haben, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels abzuschätzen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -, BauR 2012, 1362 = juris Rn. 11).

    Zudem kann bei der Interessenabwägung unterschieden werden zwischen den Fällen, in denen das Objekt der Genehmigung erst noch zu errichten ist und solchen, in denen schon ein mittels Investitionen eingerichteter Betrieb vorhanden ist, so dass jeder Monat der Nichtnutzung zu erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zur Aufgabe des Vorhabens führen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. April 2012, a.a.O. = juris Rn. 8, 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2015 - 3 L 878/15
    In Anbetracht dieser Erwägungen, namentlich der Sicherung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 10 S 1305/94 -, NVwZ 1996, 281 = juris Rn. 14; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 708/05 -, ZUR 2006, 479 = juris Rn. 51) und der Minimierung von Immissionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 7 VR 2/96 -, NVwZ 1997, 497 = juris Rn. 35 f.), spricht ungeachtet der hiergegen erhobenen Einwände der Antragsteller vieles für das Vorliegen eines das Erlassinteresse der Genehmigung übersteigenden, überwiegenden öffentlichen Vollzugsinteresses.
  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 708/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag zweier Anwohner gegen die

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2015 - 3 L 878/15
    In Anbetracht dieser Erwägungen, namentlich der Sicherung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 10 S 1305/94 -, NVwZ 1996, 281 = juris Rn. 14; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 708/05 -, ZUR 2006, 479 = juris Rn. 51) und der Minimierung von Immissionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 7 VR 2/96 -, NVwZ 1997, 497 = juris Rn. 35 f.), spricht ungeachtet der hiergegen erhobenen Einwände der Antragsteller vieles für das Vorliegen eines das Erlassinteresse der Genehmigung übersteigenden, überwiegenden öffentlichen Vollzugsinteresses.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94

    Planfeststellung für eine Müllverbrennungsanlage: Beachtung des Abwägungsgebotes

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2015 - 3 L 878/15
    In Anbetracht dieser Erwägungen, namentlich der Sicherung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 10 S 1305/94 -, NVwZ 1996, 281 = juris Rn. 14; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 708/05 -, ZUR 2006, 479 = juris Rn. 51) und der Minimierung von Immissionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 7 VR 2/96 -, NVwZ 1997, 497 = juris Rn. 35 f.), spricht ungeachtet der hiergegen erhobenen Einwände der Antragsteller vieles für das Vorliegen eines das Erlassinteresse der Genehmigung übersteigenden, überwiegenden öffentlichen Vollzugsinteresses.
  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 137/15

    Reichweite des Nachbarschutzes im Immissionsschutzrecht

    Ein gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellter Antrag der Kläger auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde vom erkennenden Gericht durch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 3 L 878/15.MZ - abgelehnt.

    Die Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten einschließlich der Genehmigungsantragsunterlagen sowie die Gerichtsakte 3 L 878/15.MZ liegen der Kammer vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

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